Mitwirkungspflicht

Ich bekomme einen Link von der TK, „vielen Dank für Ihren Antrag“, an den Kosten für Ihre Fahrten zur ambulanten Behandlung am 26.5. können wir uns leider nicht beteiligen.

Beim Versuch vom Bett in den fahrenden Bürostuhl zu steigen, ich hatte das Smartphone nicht bei mir, gehe ich zu Boden, ein Riesenschreck, lässt mir die Atmung gefrieren, Panik schleicht sich an.

Aufgrund meiner Einschränkungen komme ich alleine nicht mehr hoch. Aufgrund der Uhrzeit, morgens zwischen 0.00 und 2.00 bitte ich nicht meine Nachbarn um Hilfe, sondern nutze den Notrufknopf des Deutschen Roten Kreuzes.

Über die Telefonverbindung entscheidet die Dame im Nachtdienst einen RTW anzufordern, starke Schmerzen und akute Atemnot sind die Indikation.

Zwei freundliche Feuerwehrmänner kommen, und entscheiden sich dafür, dass sie als Notfallsanitäter die Indikation für einen Checkup im Krankenhaus sehen, mit Sauerstoff geht es in die Notfallambulanz des AK St. Georg, beim Röntgen stellen sich gebrochene Rippen, heraus.

In der Notaufnahme das übliche Publikum, einige verwirrte ältere Damen, mutmaßlich, auch aus dem Bett gefallen, einige Anbieter stark alkoholisierte Touristen, oder migrantische Mitbürger, neben mir auf der Trage eine junge Inderin, die so entnehme ich dem perfekten Englisch der Krankenpflege, neben THC in vertrauter Runde noch einige andere Substanzen zu sich genommen hat. Nach Blutuntersuchung und dem Ultraschall wird vom Krankenhaus ein Krankentransport bestellt, im überhöhten Tempo geht es nach Hause, da ich im Krankenhaus Hilfe beim Toiletten Gang hatte, werfen die Beiden mich im Bett ab, vom Tempo durch die nächtliche Stadt war es eher ein illegales Autorennen, eben diese Rückfahrt will die TK nicht übernehmen, es lege keine medizinische Begründung vor, auf telefonische Nachfrage teilt die Klinik mit, aus Datenschutz Gründen bekämen die Transporteure keine Diagnose mit.

Die TK hält es für zumutbar mit meiner körperlichen Situation nach St Georg zu fahren, um den Indikationsbogen ausfüllen zu lassen; im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht, nach Paragraph 60  Absatz 11b, bezüglich ambulanter Operationen, eine OP fand zwar nicht statt.

„Leider müssten sie mir eine Absage  schicken,“Trotzdem möchten wir Ihre Meinung zu unserem Service erfahren.

Das hilft uns dabei, unseren Service für Sie und alle anderen Mitglieder zu verbessern.“.

Dazu fällt mir nichts mehr ein, außer eine Beschwerde beim Vorstand der TK, und der Hinweis auf einen Rechtsanwalt.

Die ohnmächtige Wut verdirbt mir meinen freien Tag im Garten

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Herzlich Willkommen

Danke, dass du vorbeischaust! Ich bin Kathrin Köpp, psychologische Psychotherapeutin aus Hamburg. Neben meiner Arbeit in der Praxis biete ich eine Online-Beratung für Krisensituationen und diagnostische Einschätzungen für Selbstzahler ohne Wartezeit an. Auf diesem Blog möchte ich mit dir Geschichten aus meinem beruflichen und privaten Alltag als von MS-Betroffene teilen. Meine wichtigste Mitarbeiterin ist Miss Molly, nach zehn Jahren als Hauskatze auch als Queen Mom bekannt. Besonders bei ängstlichen und depressiven Patientinnen ist sie ein wertvoller Teil meines Teams.

Besuch gerne meine Homepage: Tiefenpsychologisch fundiert – Psychodynamisch fokussiert – Home

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